Der Energieausweis ab 1. Juli 2008!

Nach jahrelangem Streit der Verbraucherorganisationen, Architekten- und Ingenieursverbände und großen Wohnungsbaugesellschaften um die Regeln und welche Daten dem Energieausweis als Basis dienen sollen, ist es ab Mitte 2008 soweit. Resultat der Verhandlungen ist eine schwer verständliche Regelung mit wenig Transparenz für Eigentümer, Mieter und Käufer von Immobilien.

Am 25. April 2007 wurde durch die beteiligten Ministerien die Einführung des Energieausweises (alte Bezeichnung: Energiepass) beschlossen. Ab dem 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für Gebäude gem. EU-Richtlinien schrittweise in Deutschland eingeführt. Jedoch nicht sofort für alle Gebäude und nicht mit einer einheitlichen Berechnungsmethode.
Ab diesem Zeitpunkt müssen Besitzer einer Immobilie nach und nach den Energieausweis vorlegen können, wenn sie eine Wohnung oder ein Haus vermieten oder verkaufen wollen. Welcher Ausweis von den Eigentümern benötigt wird, ist je nach Art des Gebäudes verschieden.
Bis zum 30. Sept. 2008 kann zwischen einem sogenannten bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Energieausweis gewählt werden.
Für Eigentümer einer Immobilie bedeutet dieser Energieausweis zwar zusätzlichen Aufwand aber auch eine grosse Chance. Letztendlich sind die Kosten für Heizung und Warmwasser ein zunehmendes Argument für Mieter und Käufer.

Was im Energieausweis steht, wer ihn ausstellen kann und was dieser Pass kostet wollen wir versuchen zu klären.

Welche Informationen enthält der Energieausweis?

Wie hoch werden in etwa die Kosten für Heizung und Warmwassererzeugung sein? Wie ist das Objekt gedämmt und wie effektiv arbeitet die Heizanlage? Diese Grundinformationen sind gleichermassen wichtig für Besitzer, Käufer und Mieter einer Immobilie. Besitzer erhalten grundlegende Informationen über den energetischen Zustand ihrer Immobilie sowie Empfehlungen für Modernisierungs- und Sanierungsmassnahmen.

Anmerkung: Soll die Immobilie weder verkauft noch neu vermietet werden, braucht der Eigentümer auch zukünftig keinen Energieausweis. Es muß also in diesem Fall auch weiter nichts unternommen werden.

Der Energieausweis besteht aus einem mehrseitigen Formular und vermittelt einen Überblick über den Energiebedarf, der für ein Gebäude pro Quadratmeter Wohnfläche und pro Jahr aufgewendet werden muß.

Hierbei werden zwei Arten unterschieden:

  1. Der Verbrauchs-Energieausweis - Grundlage hierfür sind die Energieverbrauchs-Abrechnungen für die letzten drei Jahre. Hierbei werden die persönlichen Gewohnheiten der Bewohner mitbewertet.
  2. Der Bedarfs-Energieausweis - Ein versierter Fachmann berechnet den Energiebedarf der Immobilie, unabhängig von den individuellen Heizgewohnheiten der Bewohner, unter Berücksichtigung von effektiven Wärmeverlusten etc. Es wird der Energiegewinn aus Öl, Gas, Holz etc. ebenso berücksichtigt wie auch der Zuschlag an Energiebedarf für Herstellung, Transport und Lagerung der Brennmaterialien. Hieraus wird dann die Summe für den Primär-Energiebedarf (gibt Aufschluss über den ökologischen Charakter der Immobilie).

Wie wird der Energiebedarf berechnet?

Bei dem Bedarfs-Energieausweis werden der Soll- und der Primär-Energiebedarf zumeist mittels einer speziellen Software mit dem Computer berechnet.
Grundlage bildet die Eingabe der grundlegenden Randbedingungen:

  1. Innentemperatur, Raumhöhe, Projektbeschreibung, Gebäudeart und Bauwerksvolumen;
  2. Eingabe der verwendeten Bauteile mit genauer Einsatzart, Orientierung und Flächenangabe, sowie der darin integrierten Fenster
Nachdem diese Daten eingegeben und der Bedarf ermittelt wurde, können dann einzelne Bauteile oder die Technik optimiert werden um den Gesamtbedarf zu senken.

Beispiel: Eine ältere Immobilie verbraucht pro Quadratmeter Wohnfläche und pro Jahr 30 Liter Heizöl. Ein Liter Heizöl erzeugt ca 10 Kilowattstunden Energie.
Im Energieausweis würde als Soll-Energieverbrauch 300 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche und pro Jahr (geschrieben: 300 kWh/m²a).
Der Primär-Energieverbrauch ist um den Wert der Herstellungs- u. Beschaffungsenergie höher, es sei denn dieser Wert wird wieder herabgesetzt durch den Energiegewinn für erneuerbare Energien aus Umweltwärme, Solarenergie, Photovoltaik oder Holz als Energieträger.

Im Energieausweis wird mittels einer Tabelle der Wert für die verschiedenen Energiestandards zugeordnet: Die Farbskala reicht von grün, für extrem energiesparend, bis dunkelrot, für extrem energieverbrauchend.

Eine zweite Skala gibt Aufschluss über den Verbrauch einzelner Gebäudetypen.
Vom Passivhaus (nur ca. 15 kWh/m²a) bis zum Plattenbau.

Durch den Energieausweis den Energieverbrauch von Immobilien vergleichbar machen

Mit dem Energiepass erhalten Hausbesitzer einen Überblick, ob ihre Immobilie Energie einspart oder verpulvert. Gleichzeitig enthält der Energieausweis u.U. Modernisierungsanregungen mit Nennung von energieeinsparenden Maßnahmen. So bietet ein Energieausweis für Wohngebäude Käufern und Mietern die Möglichkeit, die nach dem Einzug auf sie zukommenden Energiekosten einzuschätzen.

Wann ist welcher Ausweis vorgeschrieben und für welche Gebäude ist er schon Pflicht?

Wer neu gebaut hat, erhält bereits seit 2002 einen Energieausweis (Energiepass) - vom Bauträger oder Architekten. Dies gilt nicht für Gebäude mit einer Grundfläche die kleiner als 50 m² ist.

Wer wesentliche Umbauten oder Komplettsanierungen, mit Dämmung von Außenwänden und Dach sowie Einbau neuer Fenster vornehmen will, für den ist bereits nach der geltenden Energiesparverordnung 2007 (EneV2007) ein Bedarfs-Energieausweis Pflicht. Kleinere Umbauten, die mehr fürmehr als 20 % eines Bauteils zutreffen, müssen zwar die Standardwerte für Dämmung nach der EneV2007 eingehalten werden, ein Energieausweis ist jedoch nicht notwendig.

Im Falle des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung ist auf Verlangen dem Käufer, Mieter oder Pächter der Energieausweis auszuhändigen, dann allerdings sofort. (Mieter oder Pächter erhalten eine Kopie).

Bei Neubauten ist in jedem Fall sofort ein Bedarfs-Energieausweis erforderlich.

Bei umfassender Sanierung von Gebäuden oder Teilen, bei der mehr als 50 % der Gebäudehülle verändert wurde und/oder einer Modernisierung mit öffentlichen Mitteln ist ebenfalls ein Bedarfs-Energieausweis erforderlich.

Für Gebäude mit bis zu 4 Wohn-Einheiten, die vor 1965 errichtet wurden ist ein Bedarfs-Energieausweis erforderlich. Bis einschliesslich 30.09.2008 gilt noch eine Übergangsfrist in der auch ein Verbrauchs-Energieausweis ausgestellt werden kann.

Für Gebäude mit bis zu 4 Wohn-Einheiten, die nach 1965 bis Ende 1977 errichtet wurden ist ein Bedarfs-Energieausweis ab dem 01.Jan. 2009 erforderlich.

Für Gebäude, die nach Ende 1977 errichtet wurden oder mit mehr als 4 Wohneinheiten besteht die generelle Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- u. Verbrauchs-Energieausweis.

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Für Qualifikation und Fortbildung der Fachleute, die Energieausweise ausstellen dürfen, gelten ausführliche Bestimmungen. Ausweise ausstellen dürfen demnach Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister, Bautechniker, Gebäude-Energieberater im Handwerk, aber auch Schornsteinfeger, Maschinenbauer oder Elektrotechniker, die eine entsprechende Qualifikation nachweisen können.

Voraussetzung für alle Aussteller ist während des Studiums ein Ausbildungsschwerpunkt im energiesparenden Bauen oder eine zweijährige Berufserfahrung hierin. Zusätzlich muß eine erfolgreiche Fortbildung zum energiesparenden Bauen nachgewiesen werden.
Bei der deutschen Energieagentur (Dena) sind alle Aussteller eingetragen, die eine derartige Qualifikation nachweisen können.

Sind die Berechnungen im Energieausweis korrekt?

Nach der EneV 2007 sollen die Berechnungen nach einem festgelegten Verfahren erfolgen, welches der Verordnung beigefügt ist. Überprüfungen haben aber ergeben, daß Energie-Berater für ein und dasselbe Objekt sehr verschiedene Ergebnisse erzielt haben. Klimabedingt kann der tatsächliche Verbrauch in den einzelnen Jahren von den Berechnungen abweichen.
Umso qualifizierter der Berater ist, je präziser sind die Angaben im Energie-Ausweis und entsprechen dem tatsächlichen Verbrauch des Gebäudes.
Wir empfehlen Eigentümern sich vom potentiellen Energieausweis-Aussteller Referenzen und entsprechende Eignungsnachweise über Pflichtfortbildungen etc. vorlegen zu lassen und diese zu überprüfen.

Denn schliesslich ist der Energieausweis ein überzeugendes Argument bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Ihr Auto bringen Sie zur Reparatur ja schliesslich auch nicht zum Gärtner.
Also besondere Vorsicht vor Billigangeboten per Internet. Der Energieausweis zum Dumpingpreis erweist sich oft als Mogelpackung, so warnen die Experten der Deutschen Energieagentur (Dena). "Wer hier geizt, kann eine böse Überraschung erleben."
Die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises kann mit sehr hohen Bußgeldern von bis zu 15 000 Euro geahndet werden. Es werden Energieausweise angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der EneV 2007 entsprechen und deshalb ungültig sind.

Wie hoch sind die Kosten für einen Energieausweis und wie lange gilt er?

Eigentümer und Berater handeln den Preis zumeist frei aus. Jedoch kann man für den Bedarfs-Energieausweis ca 200 - 300 Euro in Anrechnung bringen, bei großen Gebäuden auch mehr.
Werden die Daten für die Berechnung durch den Eigentümer selbst zusammengetragen, reduziert sich der Preis um ca. 50 - 100 Euro.
Der Verbrauchs-Energieausweis ist günstiger. Je nach Anbieter und Objekt muß man zwischen ca. 50 und 100 Euro je Gebäude rechnen.
Die Preise können je nach Nachfrage in 2008 auch höher liegen. Wer keinen Ausweis braucht, weil er nicht verkaufen oder vermieten will, kann sich Zeit lassen.
Der Energieausweis wird für zehn Jahre ausgestellt und gilt für alle Wohnungen eines Gebäudes. Bereits vorhandene Ausweise, wie der Dena-Energieausweis nach einheitlichen Regeln erstellt, oder Wärmebedarfsnachweise für neue Gebäude bleiben selbstverständlich gültig.

Was müssen Sie tun?

Im korrekt ausgestellten Energieausweis sollten auch immer dementsprechende Tips zur Modernisierung/Sanierung enthalten sein. Meistens sind die Angaben aber zu pauschal gehalten. Aus diesem Grund sollte ein ausführlicher Vor-Ort-Check durch einen professionellen Energieberater vorgenommen werden. Solch ein Check kann z.B für ein Ein- oder Zweifamilienhaus zwischen 500 und 800 Euro kosten.

Zuschüsse für derlei Beratungen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst:

  1. für Ein- und Zweifamilienhäuser mit 175 Euro,
  2. für Mehrfamilienhäuser mit 250 Euro.
Den Zuschuss gibt es für mehr als zur Hälfte bewohnte Gebäude, deren Baugenehmigung in den alten Bundesländern vor 1984 und in den neuen Bundesländern vor 1989 erteilt wurde. Die Gebäudehülle darf anschließend nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 Prozent durch Anbau oder Aufstockung verändert worden sein.
Der Antrag kann durch den Energieberater gestellt werden. Er muss hierzu jedoch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zugelassen sein. Die Regel ist jedoch inzwischen, daß der Antrag immer öfter durch den Eigentümer gestellt wird.

Wir sind Ihnen gern behilflich einen geeigneten Berater in Ihrem Postleitzahlenbereich zu finden.
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